Unsere Leistungen


Wir bieten den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Unterstützung und Hilfe im Alltag. Somit wird ermöglicht, dass sie in der vertrauten Umgebung bleiben können.

Unser Leistungsspektrum erstreckt sich über verschiedene Bereiche, welche individuell in Anspruch genommen werden können.

 

Medizinische Leistungen:

Im Rahmen unserer medizinischen Leistungen arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt zusammen.

Wir führen  durch:

  • Blutzuckermessungen
  • Injektionen verschiedener Medikamente
  • Medikamentenbox auffüllen
  • Kompressionsstrümpfe bzw. Kompressionsverbände anlegen
  • Überwachung der Medikamenteneinnahme
  • Versorgung von Wunden
  • Katheterisierung der Harnblase

Diese Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet.

Pflegerische Leistungen:

Bei der Körperpflege geht es um all das, was Sie für Ihr Wohlbefinden benötigen. Unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bei Ihrer Körperpflege, oder übernehmen diese vollständig.

Dazu gehört:

  • Hilfe beim Waschen, Duschen oder auch bei einem Vollbad
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • und vieles mehr

Wir haben Zulassung zu allen Kassen.

Wir bieten individuelle Schulungen in Ihrer häuslichen Umgebung an.

Durch diese Schulungen möchten wir pflegende Angehörige stärken  und die nötigen Kenntnisse für eine fachbezogene häusliche Pflege vermitteln.

Die Kosten werden von Ihrer Pflege- und Krankenkasse übernommen.

Wir übernehmen die gesetzlich geforderten Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 aller 6 Monate sowie in den Pflegegraden 4 und 5 aller 3 Monate eine Beratung in Anspruch nehmen.

Diese Beratung ist für Sie kostenlos und dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.

Als qualifizierter Pflegedienst können Sie gerne telefonisch einen Beratungseinsatz mit uns vereinbaren.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt sein:   

  • Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Der Anspruch besteht in der Regel nachdem die private Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Ist die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert oder möchte wieder neue Kraft schöpfen?

Wir übernehmen die Versorgung von Pflegebedürftigen in seiner gewohnten Umgebung. Diese Leistungen sind stundenweise, bei Bedarf auch tageweise, abrufbar.

Bitte beachten Sie: Die Leistungen der Verhinderungspflege sind nicht in das folgende Jahr übertragbar.

Wir können folgende hauswirtschaftliche Tätigkeiten für Sie übernehmen:

  • Hilfen beim Einkaufen/Besorgungen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Waschen, Bügeln, Reinigen (keine Grundreinigung)
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Vollständiges Abziehen und Beziehen eines Bettes

 

Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) eine  Entlastungspauschale in Höhe von 125,00 € monatlich. Es kann für: Betreuung und Hauswirtschaft, Tagespflege sowie für anerkannte, niedrigschwellige Leistungen, welche neu nach §45a SGB XI geregelt wurden.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen die Pflegebedürftigen in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Spaziergänge
  • Gemeinsames Einkaufen
  • Zeit für Gesellschaftsspiele
  • Begleitung zu Seniorennachmittagen
  • und vieles mehr

Die erbrachten Leistungen werden von den Pflegekassen erstattet. Nicht aufgebrauchtes Budget kann in das folgende Jahr übernommen werden.


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