Wir bieten den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Unterstützung und Hilfe im Alltag. Somit wird ermöglicht, dass sie in der vertrauten Umgebung bleiben können.
Unser Leistungsspektrum erstreckt sich über verschiedene Bereiche, welche individuell in Anspruch genommen werden können.
Medizinische Leistungen:
Im Rahmen unserer medizinischen Leistungen arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt zusammen.
Wir führen durch:
Diese Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet.
Pflegerische Leistungen:
Bei der Körperpflege geht es um all das, was Sie für Ihr Wohlbefinden benötigen. Unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bei Ihrer Körperpflege, oder übernehmen diese vollständig.
Dazu gehört:
Wir haben Zulassung zu allen Kassen.
Wir bieten individuelle Schulungen in Ihrer häuslichen Umgebung an.
Durch diese Schulungen möchten wir pflegende Angehörige stärken und die nötigen Kenntnisse für eine fachbezogene häusliche Pflege vermitteln.
Die Kosten werden von Ihrer Pflege- und Krankenkasse übernommen.
Wir übernehmen die gesetzlich geforderten Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 aller 6 Monate sowie in den Pflegegraden 4 und 5 aller 3 Monate eine Beratung in Anspruch nehmen.
Diese Beratung ist für Sie kostenlos und dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.
Als qualifizierter Pflegedienst können Sie gerne telefonisch einen Beratungseinsatz mit uns vereinbaren.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt sein:
Ist die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert oder möchte wieder neue Kraft schöpfen?
Wir übernehmen die Versorgung von Pflegebedürftigen in seiner gewohnten Umgebung. Diese Leistungen sind stundenweise, bei Bedarf auch tageweise, abrufbar.
Bitte beachten Sie: Die Leistungen der Verhinderungspflege sind nicht in das folgende Jahr übertragbar.
Wir können folgende hauswirtschaftliche Tätigkeiten für Sie übernehmen:
Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) eine Entlastungspauschale in Höhe von 125,00 € monatlich. Es kann für: Betreuung und Hauswirtschaft, Tagespflege sowie für anerkannte, niedrigschwellige Leistungen, welche neu nach §45a SGB XI geregelt wurden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen die Pflegebedürftigen in folgenden Bereichen unterstützen:
Die erbrachten Leistungen werden von den Pflegekassen erstattet. Nicht aufgebrauchtes Budget kann in das folgende Jahr übernommen werden.
Mo. - Fr. 8:30 - 12:30 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr